Multifunktionshalle: Solarstromerzeugung Bedingung für Investitionszuschüsse

Würzburg, den 17. November 2019
Haushaltsberatungen für 2020 – HH-Stelle 1.7918.9870
Bedingung für Investitionszuschüsse zum Bau der Multifunktionshalle

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,
hiermit beantrage ich:

Investitionszuschüsse für die Multifunktionshalle werden an die Bedingung geknüpft, dass mindestens 40 Prozent aller Dachflächen zur Erzeugung von Solarstrom genutzt werden.

Begründung

Würzburg beabsichtigt, für den Bau einer Multifunktionshalle auf mehrere Haushaltsjahre verteilt einen Investitionszuschuss von insgesamt 12 Millionen Euro zu gewähren. Mit dem Klimaversprechen hat der Stadtrat für Würzburg das Ziel gesetzt, dass die Stadt spätestens im Jahr 2045 klimaneutral ist. Insbesondere bei Großprojekten muss der Stadtrat auf dieses Ziel hinwirken.

Konsequenterweise muss ein städtischer Zuschuss in dieser Größenordnung an die Bedingung geknüpft werden, dass die sich hier bietende Möglichkeit für die Integration einer leistungsstarken Photovoltaikanlage genutzt wird. Mit einem entsprechenden Betreibermodell ist voraussichtlich eine rentable Realisierung möglich.

Mit freundlichen Grüßen
Manfred Dürr, Stadtrat

Anschauungsbeispiel: Pilatus-Flugzeugwerke, freitragendes Dach, Hallenfläche 8000 m2
https://www.solaragentur.ch/sites/default/files/m-18-11-14_d-medienmitteilung-europ.solarpreis_def.pdf