Neufassung der Würzburger Freiflächengestaltungssatzung

Beispiel Schottergarten
Beispiel Schottergarten. Foto (c): Patrick Friedl

ES GEHT WEITER: Antrag vom 16.04.2025

Der Antrag wurde am 28.04.2025 im Planungs-, Umwelt- und Mobilitätsauschuss beraten und mit 14:0 einstimmig die Weiterverfolgung beschlossen.

Namens der Stadtratsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beantragen wir:

  1. Die Stadt Würzburg entwirft auf Grundlage der Neuregelung von Art. 81 Absatz 1 Nr. 5 der Bayerischen Bauordnung einen Entwurf für einen möglichst umfassenden und wirkungsvollen Schutz privaten Grüns in Würzburg.
  2. Die Stadtverwaltung nimmt hierzu u.a. Kontakt zu vergleichbaren Städten in Bayern auf, die gleichfalls Freiflächengestaltungssatzungen haben und vor einer Neufassung stehen, sowie mit der Bayerischen Architektenkammer, die mit weiteren Partner*innen aktuell an einer Mustersatzung nach dem neuen Recht arbeitet.

Begründung:

Auf Initiative der Bayerischen Staatsregierung (gegen den Widerstand auch der Stadt Würzburg) mit dem vermeintlichen Ziel des Bürokratieabbaus, hat der bayerische Gesetzgeber die Anforderungen an kommunale Freiflächengestaltungssatzungen nach Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO verändert und damit ein eingeführtes Satzungsinstrument abgeschafft und zugleich die Notwendigkeit einer Neufassung der Würzburger Freiflächensatzung gesetzt. Ohne eine solche Neufassung würde mit dem Datum 30. September 2025 die satzungsmäßigen Vorgaben für private Grüngestaltung in Würzburg entfallen zum Nachteil für Grün, Biodiversität und mikroklimatische Verhältnisse in der Stadt.

Ab dem 1. Oktober 2025 kann über Art. 81 Abs. 1 Nr. 5 BayBO neu nur noch „das Verbot von Bodenversiegelung, nicht begrünter Steingärten sowie ähnlich eintönigen Flächennutzungen mit hoher thermischer oder hydrologischer Last oder erheblich unterdurchschnittlichem ökologischen oder wohnklimatischen Wert“ geregelt werden.

Damit wir darüber einen möglichst umfassenden und wirkungsvollen Schutz privaten Grüns in unserer hitzebelasteten Stadt schaffen, wird die Stadt beauftragt bis Juli dem Stadtrat einen Entwurf für einen Neufassung vorzulegen und spätestens bis zur Sitzung des Stadtrats bis zum September 2025 zum Beschluss vorzulegen, so dass die Neufassung zum 1. Oktober 2025 in Kraft treten kann und so eine „Schutzlücke“ vermieden werden kann.

gez.

Patrick Friedl, Stadtrat

Dr. Sandra Vorlová, Fraktionsvorsitzende

Konstantin Mack, Fraktionsvorsitzender

Christa Grötsch, Stadträtin

Karin Miethaner-Vent, Stadträtin

Simone Haberer, Stadträtin