NACHGEFRAGT: Matterstockstraße Markierungen – Gehwegbreiten

Schriftliche Anfrage von Stadtrat Niklas Dehne vom 10.07.2024

In der Matterstockstraße wurden neulich die Linien nachgebessert, obwohl diese Straße bereits nur als Einbahnstraße befahrbar ist und nicht für Radverkehr in der Gegenrichtung freigegeben wird. Ich erkundige mich, wann die Korrektur vorgenommen wird, um verbesserte Gehwegbreiten gemäß dem Beschluss „Besser Leben in Grombühl“ herzustellen.

Antwort des Baureferats (Stadtratssitzung 25.07.2024):

In der schriftlichen Anfrage wurde festgestellt, dass in der Matterstockstraße Markierungen der halbseitig auf den Gehweg platzierten Stellplätze erneuert wurden. Grund hierfür war privates Bauvorhaben in der Matterstockstraße, durch welches Anpassungen der Stellplatzmarkierungen entlang der Matterstockstraße notwendig wurden. In diesem Zusammenhang wurden die bestehenden Markierungen im Umfeld, die sich in einem schlechten Zustand befanden, gleich mit erneuert.

Für wesentliche Änderungen der Stellplatzmarkierung (Veränderung der Restgehwegbreite) mit Auswirkung auf den Straßenquerschnitt müssen umfangreiche Prüfungen vorgenommen werden. Neben der Befahrbarkeit der Fahrbahn sind auch die Schleppkurven zu den Grundstückszufahrten entscheidend. Insbesondere Stadtreiniger und Feuerwehr sind zu hören. Bei punktuellen Aufgrabungen oder Baustellen an Stellplatzmarkierungen werden deshalb nicht automatisch Querschnittsveränderungen geprüft. Befindet sich dagegen ein gesamter Straßenabschnitt in einer Baumaßnahme (z.B. Verlegung Fernwärme) wird in der Regel geprüft, ob bzw. wie die Stellplatzmarkierungen wiederhergestellt werden.

In der schriftlichen Anfrage wurde darüber hinaus die Frage gestellt, wann Gehwege gemäß dem Beschluss „Besser leben in Grombühl“ hergestellt werden. Dazu wird u.a. auf die „Anfrage Stadtratsmitglied Dehne vom 28.02.2023 zum Sachstand Einbahnstraßen Grombühl“ (Vorlage 00/1000-5551/2023) verwiesen.

Im Übrigen lässt sich Folgendes für die meisten Straßen in Grombühl festhalten:

Der überwiegende Anteil der Straßenquerschnitte hat eine Gesamtbreite von ca. 11,50 m. Auf den beidseitig verlaufenden Gehwegen wird halbseitig geparkt. Dies bedeutet in der Regel, dass die Gehwege eine Restbreite von 1,50 – 1,80 m aufweisen, teilweise sogar weniger. Die Fahrbahnbreite zwischen den geparkten Fahrzeugen weist durchschnittlich etwa 4,20 m auf. Ein Begegnen von zwei Pkw findet in der Regel nicht statt, Fahrzeuge weichen stattdessen üblicherweise in Lücken aus und lassen den Gegenverkehr vorbei.

Sollte nun, zugunsten der Fußgänger*innen, die Restbreite der Gehwege auf 2,10 m oder mehr vergrößert werden, verringert sich die Fahrbahnbreite auf ca. 3,30 m. Dieses Maß ist selbst für eine Einbahnstraße zu gering. Für Rettungsdienste und Müllfahrzeuge werden üblicherweise mind. 3,50 m veranschlagt. Würden anschließend Schleppkurven von Kreuzungsbereichen und Grundstückszufahrten berücksichtigt, würden voraussichtlich viele Stellplätze entfallen. Darüber hinaus kann bei einem so geringen Maß kein Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden. Diese Überlegung kommt deshalb nicht in Frage.

Um die nutzbare Breite für Fußgänger*innen vergrößern zu können, müsste konsequent auf das Parken auf einer Straßenseite verzichtet werden. Neben breiten Gehwegen verbliebe auf der Fahrbahn eine Breite von 4,20 m, dieselbe Breite wie heute. Die Einführung von Einbahnstraßen ist zu diesem Zweck folglich nicht notwendig.

Ausschlaggebend für ausreichend breite Gehwege in Grombühl wäre die Reduzierung von mind. der Hälfte aller Parkplätze im öffentlichen Raum. Dies stellt allerdings eine Tatsache dar, die im Zuge breiter Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert werden muss.