Einbahnstraßen Grombühl – Sachstand

Anfrage von Niklas Dehne zur Stadtratssitzung am 23.03.2023

Wie ist der Sachstand der Umsetzung der Einbahnstraßenverkehre aus dem Beschluss „Besser Leben in Grombühl“?

Hintergrund der Anfrage ist, dass sich am Morgen des 1. Dezember 2022 gegen 7:50 Uhr ein Unfall an der Kreuzung Matterstockstraße / Ernst-Reuter-Straße ereignet. Das eine Kfz beweget sich in der Ernst-Reuter-Straße bergab, das andere in der Matterstockstraße in Fahrtrichtung Westen (Stadtring). Bei Umsetzung des Einbahnstraßenkonzeptes für Wohngebietsstraßen von untergeordneter Verkehrsbedeutung gemäß dem Beschluss Beschluss „Besser Leben in Grombühl“ wäre es nicht zu diesem Auffahrunfall gekommen.

Antwort des Baureferats:

Im interfraktionellen Antrag „Besser leben in Grombühl“ vom Mai 2022 wird beschrieben, dass ein Einbahnstraßenkonzept ausgearbeitet werden soll, welches Gehwege mit einer Breite von 2,10 m ermöglicht.

Folgende Sachlage, welche dem Anfragesteller telefonisch mitgeteilt wurden, stellt sich in einem Großteil der Straßen in Grombühl dar.

Der überwiegende Anteil der Straßenquerschnitte hat eine Gesamtbreite von ca. 11,50 m. Auf den beidseitig verlaufenden Gehwegen wird halbseitig geparkt. Dies bedeutet in der Regel, dass die Gehwege eine Restbreite von 1,50 – 1,80 m aufweisen, teilweise sogar weniger. Die Fahrbahnbreite zwischen den geparkten Fahrzeugen weist durchschnittlich etwa 4,20 m auf. Ein Begegnen von zwei Pkw findet in der Regel nicht statt, Fahrzeuge weichen stattdessen üblicherweise in Lücken aus und lassen den Gegenverkehr vorbei.

Sollte nun, zugunsten der Fußgänger*innen, die Restbreite der Gehwege auf 2,10 m (entsprechend dem Antrag) vergrößert werden, verringert sich die Fahrbahnbreite auf durchschnittlich ca. 3,30 m. Dieses Maß ist selbst für eine Einbahnstraße äußerst gering. Für Rettungsdienste und Müllfahrzeuge werden üblicherweise mind. 3,50 m veranschlagt. Würden anschließend Schleppkurven von Kreuzungsbereichen und Grundstückszufahrten berücksichtigt, würden voraussichtlich viele Stellplätze entfallen. Darüber hinaus kann bei einem so geringen Maß kein Radverkehr in Gegenrichtung zugelassen werden. Diese Lösung kommt deshalb nicht in Frage. Um die nutzbare Breite für Fußgänger*innen vergrößern zu können, müsste konsequent auf das Parken auf einer Straßenseite verzichtet werden. Neben breiten Gehwegen verbliebe auf der Fahrbahn eine Breite von 4,20 m, dieselbe Breite wie heute. Die Einführung von Einbahnstraßen ist zu diesem Zweck folglich nicht notwendig.

Ausschlaggebend für eine solche Lösung ist die Reduzierung von mind. der Hälfte aller Parkplätze im öffentlichen Raum. Dies stellt allerdings eine Tatsache dar, die im Zuge breiter Öffentlichkeitsbeteiligung diskutiert werden muss (Stichwort Verkehrskonzept / Verkehrsentwicklungsplan).

Die Koordinierungsstelle Nachhaltige Mobilität, welche die strategische Verkehrsplanung ausübt, sieht vor den Stadtteil Grombühl im Verkehrsentwicklungsplan als Fokusraum zu betrachten. Dabei werden die detaillierten Vorschläge aus dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept (ISEK) für den Stadtbezirk Grombühl sowie die Punkte aus dem interfraktionellen Antrag „Besser leben im Grombühl“ einbezogen und in diesem Zusammenhang geprüft.