NACHGEFRAGT: Zebrastreifen über Randersackerer Straße, Klara-Oppenheimer-Schule

Zebrastreifen Überweg
Zebrastreifen als Überweg für Schüler*innen?

Anfrage von Stadtrat Lysander Laier am 03.01.2021

Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister,

hiermit stelle ich folgende Anfrage zur schriftlichen Beantwortung bis zur nächsten Stadtratssitzung am 28.01.2021.

Fragen:

1. Gibt es eine Möglichkeit der Schaffung eines Zebrastreifens über die Randersackerer Staße auf Höhe des Edeka (in direkter Nähe der städtischen Klara-Oppenheimer-Schule?

2. Wurde eine solche Möglichkeit der sicheren Straßenüberquerung an dieser Stelle bereits in der Vergangenheit geprüft?

3. Wenn ja, welche Gründe sprachen damals gegen die Verwirklichung eines Zebrastreifens?

4. Gibt es eine Möglichkeit zur Einführung eines Tempo-Limits auf Tempo 30 an dieser Stelle?

5. Wie oft wurde das aktuell einzuhaltende Tempo-Limit in den letzten zwölf Monaten an dieser Stelle kontrolliert?

6. Warum ist die Überquerungsmöglichkeit der Straße mit einer Fußgänger:innenampel weiter nordwestlich auf Höhe der JET-Tankstelle realisiert worden?

Begründung:

Die Schüler:innenvertretung der Klara-Oppenheimer-Schule äußerte den Wunsch einer Möglichkeit der sicheren Überquerung der Randersackerer Straße auf Höhe des dort ansässigen EDEKA. Der dortige Supermarkt stellt für die Schüler:innen, Lehrkräfte sowie das sonstiges Personal vor allem in der Mittagspause eine wichtige Quelle der Nahversorgung dar und eine sichere Überquerung der Straße an dieser Stelle scheint aufgrund des teilweise sehr schnell anfahrenden MIV auch mit der bereits installierten Verkehrsinsel nur unzureichend hergestellt.

Mit freundlichen Grüßen

Lysander Laier, Stadtrat, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN


Antwort des Baureferats:

Zu den einzelnen Punkten in der schriftlichen Anfrage vom 3.1.2021 der BÜNDNIS 90 DIE GRÜNEN-Stadtratsfraktion kann wie folgt geantwortet werden:

Zur Schaffung eines Zebrastreifens über die Randersackerer Straße müssen die baulichen und rechtlichen Voraussetzungen geprüft werden. Dies sind in erster Linie die Anzahl der querenden Fußgänger, die Anzahl der Kfz, die Sichtweiten, die Querungsbreiten, die Beleuchtung und vieles mehr.

Sichere Überquerungen sind an der Einmündung zur Conradistraße (Fußgängerbedarfsampel) und in Höhe Edeka (Fußgängermittelinsel) vorhanden. Diese wurden beim Ausbau der Randersackerer Straße erneuert und auf den aktuellen Stand gebracht.

Die Prüfung eines Zebrastreifens an einer bestimmten Stelle der Randersackerer Straße hat nicht stattgefunden, da es bislang keinen Wunsch danach gab.

Die Randersackerer Straße liegt im sog. Vorrangnetz der Stadt Würzburg. Auf dem Vorrangnetz ist die Ausweisung einer Tempo-30 Zone unzulässig. Streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierungen bedürfen einer Rechtsgrundlage, die in der Straßenverkehrsordnung genannt ist. Diese kann in der Verkehrssicherheit, im Schutz der Straße, im Schutz der Anwohner vor Lärm und Abgasen etc. liegen. Aktuell liegen der Verwaltung keine Erkenntnisse vor, die eine Rechtsgrundlage für Geschwindigkeitsreduzierungen bietet.

Weder durch die Polizei noch durch die Städtische Verkehrsüberwachung wurden im letzten Jahr Messungen in der Randersackerer Straße im Bereich Edeka durchgeführt. Dies liegt zum einen an den schwierigen bis ganz fehlenden örtlichen Voraussetzungen (Messungen könnten dort nur auf den Gehwegen mit erheblicher Behinderung der Fußgänger oder in den Ausfahrten erfolgen). Zum anderen fehlen derzeit auch Anhaltspunkte, die die Örtlichkeit in den Fokus gerückt hätten (keine Beschwerden, keine geschwindigkeitsbedingten Unfälle).

Die Ampel an der Jet-Tankstelle wurde im September 1991 errichtet und ersetzte den bis dahin vorhandenen Zebrastreifen. Durch die Wegeverbindung nach Westen über den Fußweg Fechenbachstraße zur Straßenbahnhaltestelle Fechenbachstraße sowie zur Max-Dauthenday und Leo-Deeg-Schule und nach Osten über die Conradistraße und Conradisteg sowie Kantstraße ins Frauenland bündeln sich die Fußgängerströme am Überweg in Höhe Jettankstelle.