Einführung der Bezahlkarte aussetzen

ABGELEHNT: Dringlichkeitsantrag zur Sitzung des Ferienausschusses am 14.08.2024

Die Dringlichkeit wurde erteilt, der Antrag fand jedoch keine Mehrheit (12:5 - Büchner, Dehne, A. Dürr, Grötsch, Trost).

Im Namen der Stadtratsfraktion von BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag:

Die Verwaltung…

  • setzt die Einführung der Bezahlkarte im eigenen Wirkungskreis mit sofortiger Wirkung aus, bis höchstrichterlich geklärt ist, ob und inwieweit Grundrechte durch die Beschränkungen der Grund -und Freiheitsrechte betroffener Asylbewerber*innen verletzt werden,
  • setzt die Einschränkung der Bargeldabhebung (50 Euro pro Person/Monat) mit sofortiger Wirkung im eigenen Wirkungskreis aus, interveniert beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration und tritt für die allgemeine Aussetzung der Bezahlkarte in Bayern ein, bis die Grundlagen für eine rechtmäßige Umsetzung sichergestellt sind.

Begründungen:

Zur Dringlichkeit:

Der Antrag ist dringlich, da in der Verwaltung bereits intensive Arbeiten zur Einführung und Umsetzung der Bezahlkarte im Gange sind – wie auch zuletzt im Sozialausschuss berichtet. Die unten näher erläuterten Urteile sind Mitte und Ende Juli 2024 ergangen.

Zum Antrag:

Am 30. Juli 2024 wurde die Stadt Schwabach durch das Sozialgericht Nürnberg im Eilverfahren angewiesen, einer Geflüchteten die monatliche Unterstützung statt auf die Bezahlkarte wieder auf ihr normales Konto zu überweisen. Grund hierfür war, dass der Vorsitzende Richter das Existenzminimum der Klägerin durch die Bezahlkarte als bedroht ansah. Zum einen wurde die Bargeldobergrenze als kritisch eingestuft, sowie die fehlende Einzelfallprüfung bemängelt.

Bereits wenige Wochen zuvor hatte das Sozialgericht Hamburg ähnlich geurteilt. Damit bestätigt sich die Kritik des Ausländer*innen und Integrationsbeirates, sowie mehrerer Stadträt*innen, aber auch seitens mehrerer NGOs, des Nürnberger Menschenrechtszentrums, des Bayerischen Flüchtlingsrates sowie zahlreicher Jurist*innen, die bereits vor der Einführung der Karte auf drohende Einschränkungen der Grundrechte von Leistungsempfänger*innen sowie den immensen bürokratischen Aufwand hingewiesen haben.

Die Gerichtsentscheidungen machen deutlich, dass eine (grund-)rechtskonforme Umsetzung der Bezahlkarte mit den aktuellen Maßgaben angezweifelt werden muss.


gez.

Silke Trost, Stv. Fraktionsvorsitzende

Dr. Sandra Vorlová, Fraktionsvorsitzende

Antonino Pecoraro, Stadtrat

Lysander Laier, Stadtrat

auch namens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIEGRÜNEN