Selbststärkungskurse für Menschen mit und ohne Behinderung 24. November 202224. November 2022 Foto: Pixabay CC0ABGELEHNT: Interfraktioneller Haushaltsantrag 2023 der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 18.11.2022Bereitstellen von finanziellen Mitteln im VerwaltungshaushaltErgebnis der Haushaltsberatungen am 24.11.2022: Der Antrag wurde leider abgelehnt Es gab nur 16 Stimmen dafür. Um diese so wichtigen Kurse anbieten zu können, sollte versucht werden, Spendenmittel etc. einzutreiben.Im Namen der Stadtratsfraktion DIE LINKE bzw. interfraktionell beantragen wir 5.000 Euro für Selbststärkungskurse für Menschen mit und ohne Behinderung im Haushalt einzustellen auf die Haushaltsstelle 0851.6316 einzustellen.Begründung:„Kleine“ Grenzverletzungen als das anzuerkennen, was sie sind und zu benennen, kann oft schon Eskalationen verhindern und Gewalt verringern.Die Kurse vermitteln den Teilnehmer*innen, sich im Alltag in bedrohlichen Situationen wirksam zu schützen und abzugrenzen. Sie stärken Selbstvertrauen und Widerstandskraft. Viele dieser Kurse können nur mit Bezuschussung stattfinden, da sie allen Teilnehmenden offen stehen sollen, auch Menschen mit geringem oder keinem Einkommen. Deshalb sollte ein Grundstock vorhanden sein, Aufstockung durch Spendenmittel wird angestrebt.Gez.Anna-Maria Dürr (DIE LINKE)Barbara Lehrieder, Silke Trost /BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Würzburger Erklärung für den Schutz innerörtlichen Grüns und Biodiversität 26. Juli 202429. Juli 2024 Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 25.07.2024 Die Dringlichkeit der Resolution ist im Stadtrat leider knapp gescheitert. Der Antrag wird nun im Ferienausschuss am 14.08. behandelt. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag: Begründung: Zur Dringlichkeit: Der […]
NACHGEFRAGT: Kommunale Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes 26. Juli 20241. August 2024 Schriftliche Anfrage von Lysander Laier und Konstantin Mack vom 19.07.2024 Begründung: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Um den Vornamen und Geschlechtseintrag anpassen zu können, müssen Betroffene drei Monate vor der tatsächlichen Änderung eine Absichtserklärung beim Standesamt abgeben. Eine […]