Integrationsfonds 18. November 202322. April 2024 Flagge der Ukraine. Bild: Pixabay CC0ERFOLGREICH: Haushaltsantrag 2024 vom 16.11.2023Erhöhung des Ansatzes 103.700 Euro auf 250.000 Euro (HH-Stelle: 0.4002.7002)Ergebnis der Haushaltsberatungen vom 23./24.11.2023: Zustimmung zum Verwaltungsvorschlag: 103.700 Euro zusätzlich für Integrationstopf (inkl. HERMINE e.V., Malteser) sowie 23.500 Euro für FIB. Daraus erhalten auch die Diakonie, der Malteser Integrationsdienst und HERMINE e.V. ihre Mittel. Auf der Haushaltsstelle 0.4002.7002 werden die Mittel für Integrationsarbeit für Migrant*innen und Menschen mit Migrationshintergrund um 103.700 Euro auf 250.000 Euro erhöht.Begründung:Insbesondere aufgrund des verheerenden Krieges in der Ukraine ist weiterhin mit der Aufnahme von Flüchtlingen ín Würzburg zu rechnen. Diese Menschen brauchen eine Perspektive in unserer Stadt. Um die angekommenen Menschen in unsere Stadtgesellschaft integrieren zu können, bedarf es vielfältiger Angebote. Das hilft nicht nur den Geflüchteten, es dient auch der Befriedung der aufnehmenden Gesellschaft. Viele Angebote haben sich in den letzten Jahren bewährt und werden fortgeführt, deshalb ist ein Großteil der in den Haushalt eingestellten Mittel bereits gebunden. Allerdings sind die konkreten Aufgabenstellungen aufgrund der dynamischen Situation auch im Kriegsgebiet nicht absehbar. Deshalb bedarf es zusätzlicher Mittel, damit die Stadt auf ad hoc entstehende Bedarfe reagieren kann.Gezeichnet:Dr. Sandra Vorlová, FraktionsvorsitzendePatrick Friedl, Stellv. Fraktionsvorsitzenderim Namen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Würzburger Erklärung für den Schutz innerörtlichen Grüns und Biodiversität 26. Juli 202429. Juli 2024 Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 25.07.2024 Die Dringlichkeit der Resolution ist im Stadtrat leider knapp gescheitert. Der Antrag wird nun im Ferienausschuss am 14.08. behandelt. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag: Begründung: Zur Dringlichkeit: Der […]
NACHGEFRAGT: Kommunale Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes 26. Juli 20241. August 2024 Schriftliche Anfrage von Lysander Laier und Konstantin Mack vom 19.07.2024 Begründung: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Um den Vornamen und Geschlechtseintrag anpassen zu können, müssen Betroffene drei Monate vor der tatsächlichen Änderung eine Absichtserklärung beim Standesamt abgeben. Eine […]