Mobilitätsdrehscheibe Würzburg Hauptbahnhof 8. November 202320. Februar 2024 Straba-Haltestelle Königsberger Straße. Foto: Jan auf www.wuerzburg-wiki.de "Creative-Commons“-Lizenz Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 3.0 Deutschland (CC BY-NC-SA 3.0 DE)PROJEKT IST AKTUELL IN BEARBEITUNGES GEHT WEITER: Interfraktioneller Antrag der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, FDP/Bürgerforum, FWG, DIE LINKE, ÖDP und ZfW vom 10.06.2021Ergebnis PUMA 07.11.2023: Zustimmung mit 15:1 (Baumann) zur geänderten Beschlussvorlage des Umwelt- und Klimareferats. Die Projekte "Neugestaltung Umfeld Hauptbahnhof" und "Neugestaltung Busbahnhof" werden räumlich voneinander abgegrenzt und gleichberechtigt vorangetrieben. Die Einrichtung eines Kiss & Ride Platzes bleibt fester Bestandteil der Bahnhofsplanung. Um die Planung zu erleichtern, soll ein Verbleib des Platzes auf der Ostseite mitgeprüft werden. https://www.wuerzburg.sitzung-online.de/BI/vo021.asp Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte im Umfeld des Hauptbahnhofs, insbesondere die Neugestaltung des Busbahnhofs und der Umsteigehaltestelle zur Straßenbahn, gleichberechtigt voranzutreiben.Die Projekte werden hierzu räumlich entsprechend der Beschlussbegründung voneinander abgegrenzt.Die Einrichtung eines Kiss & Ride Platzes bleibt fester Bestandteil der Bahnhofsplanung. Um die Planung zu erleichtern, soll der Platz auf der Ostseite verbleiben.Der Punkt „Der Kiss&Ride-Platz wird auf die Westseite (Neuer Busbahnhof) verlegt.“ des Antrags Nr. 88/2021 ist hiermit erledigtInterfraktioneller Antrag vom 10.06.2021
Würzburger Erklärung für den Schutz innerörtlichen Grüns und Biodiversität 26. Juli 202429. Juli 2024 Dringlichkeitsantrag zur Stadtratssitzung am 25.07.2024 Die Dringlichkeit der Resolution ist im Stadtrat leider knapp gescheitert. Der Antrag wird nun im Ferienausschuss am 14.08. behandelt. Im Namen der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen stellen wir folgenden Dringlichkeitsantrag: Begründung: Zur Dringlichkeit: Der […]
NACHGEFRAGT: Kommunale Umsetzung des Selbstbestimmungsgesetzes 26. Juli 20241. August 2024 Schriftliche Anfrage von Lysander Laier und Konstantin Mack vom 19.07.2024 Begründung: Das Selbstbestimmungsgesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft. Um den Vornamen und Geschlechtseintrag anpassen zu können, müssen Betroffene drei Monate vor der tatsächlichen Änderung eine Absichtserklärung beim Standesamt abgeben. Eine […]