Wohnungen mit R-Standard nach DIN 18040-2R-Standard

Frau sitzt im Rollstuhl im Wohnzimmer und hält Tochter im Arm
Little girl and her mother in wheelchair on International Women's Day at home

AKTUELL IN BEARBEITUNG

ES GEHT WEITER: Interfraktioneller Antrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, SPD, CSU und ÖDP vom 26.06.2023

UPDATE 01/2024: in Bearbeitung

Der Antrag wurde in der Stadtratssitzung am 13.07.2023 einstimmig angenommen (45:0) und wird weiterverfolgt.

Hiermit stellen wir folgenden Antrag:


(1) Die Grundsatzbeschlüsse für die Entwicklung neuer Wohnbauflächen werden um eine Quote für uneingeschränkt rollstuhlgerechte Wohnungen nach DIN 18040-2 ergänzt. Jede sechste Wohneinheit ist barrierefrei und uneingeschränkt mit dem Rollstuhl nutzbar zu errichten.

Bei 6 Wohnungen bedeutet dies, dass die dritte Wohnung barrierefrei und die sechste Wohnung nicht nur barrierefrei, sondern auch uneingeschränkt rollstuhlgerecht erstellt wird. Gemäß bayerischer Bauordnung muss jede dritte Wohnung barrierefrei erstellt werden. (§ 48 BayBauO)

(2) Die Verwaltung richtet ein Portal ein, in dem das Angebot an barrierefreien und rollstuhlgerechten Wohnungen aufgenommen wird und somit von den potentiellen Nutzer:innen einsehbar ist.

Beispiel Portal Niedersachsen Aktion Mensch: https://adira.de/

(3) Die Verwaltung geht auf die bayerische Staatsregierung zu und verhandelt die Implementierung einer Quote nach DIN 18040-2 in die Bayerische Bauordnung.

Begründung:

Aufgrund des Mangels an uneingeschränkt rollstuhlgerechten Wohnungen haben Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, nicht die Möglichkeit der freien Wohnungswahl. Häufig können diese Menschen nicht selbstbestimmt die für sie passende Wohnform finden. Ein inklusives Leben unter Menschen ohne Behinderungen ist ihnen dann verwehrt. Dies trifft sowohl auf den freien, aber vor allem auf den geförderten Wohnraum zu. Menschen mit Behinderung sind aufgrund ihrer Behinderung häufig nur eingeschränkt erwerbstätig und verfügen somit über sehr begrenzte finanzielle Mittel.

Gemäß UN-Konvention hat die Bundesregierung sich dazu verpflichtet, das Zusammenleben von Menschen mit und ohne Behinderungen und den damit verbundenen gesellschaftlich-sozialen Austausch zu ermöglichen. Menschen mit Behinderungen sollen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, ohne dazu verpflichtet zu sein, in besonderen Wohnformen zu leben. Wir als Stadt Würzburg haben dieses Prinzip in unserem Aktionsplan Inklusion 2014 formuliert und kommunale Ansatzpunkte festgelegt (S.117 ff).

Auch nehmen mit zunehmendem Alter die körperlichen Beschwerden zu. Es ist somit aufgrund der demographischen Entwicklung vorhersehbar, dass immer mehr Menschen auf einen Rollstuhl angewiesen sein werden. Infolgedessen wird mehr barrierefreier Wohnraum mit R-Standard benötigt werden. Dies wird auch explizit im aktuellen Handlungskonzept Wohnen der Stadt Würzburg gefordert (S.105 ff).

Eine städtisch festgelegte Quote ist somit notwendig, da einerseits die Verpflichtung zur Erstellung von Wohneinheiten nach R-Standard in der Bayerischen Bauordnung nicht verankert ist. Andererseits wird die städtische Richtlinie kaum umgesetzt. Hiernach sollte jede sechste Wohneinheit der städtischen Liegenschaften nach dem R-Standard hergestellt werden.

Von den 5500 Wohnungen der Stadtbau entsprechen 0,75 % R-Standard (2022), das entspricht ca. 41 Wohneinheiten. Barrierefrei sind 534 Wohnungen (9,81%).

In Würzburg leben momentan rund 1500 Menschen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind. Der Gesamtbestand an Wohnungen in Würzburg beträgt ca. 80.000 Wohnungen.

gezeichnet

Simone Haberer, Silke Trost, Antonino Pecoraro – Stadträt*innen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Nadine Lexa, Claudia Adam – Stadträtinnen CSU

Kerstin Westphal, Stadträtin SPD

Christiane Kerner, Stadttärin ÖDP